Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Bewerbungen bei der Stadt möglich bis 05.03.2023


Allgemeine Informationen

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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Schöffen üben ein Richteramt aus, sie sind nicht an Weisungen gebunden und haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen. Die Schöffen nehmen bei den Hauptverhandlungen an allen vom Gericht zu erlassenden Entscheidungen teil und üben ihr Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmengewicht wie die teilnehmenden Berufsrichter aus. 

Die Stadt Straubing hat für die Jahre 2024 bis 2028 wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen sowie für Jugendschöffen für den Bezirk Straubing zu erstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich für das Schöffenamt zu bewerben. 

Weitere Informationen:


voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagslisten sind unter anderem:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024: Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre
  • Haupt- oder Nebenwohnung in Straubing
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Kein Vermögensverfall (z.B. Privatinsolvenz)

Beim Amt des Jugendschöffen sind zudem erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung erforderlich.

Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)


Schöffenwahl

Die Stadt Straubing hat für die Jahre 2024 bis 2028 wieder eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen der Strafkammern des Landgerichts Regensburg und für das Amtsgericht Straubing zu erstellen. Dabei kommt es darauf an, alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen und für diese Tätigkeit besonders interessierte Bürger zu gewinnen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt der Schöffin oder des Schöffen interessieren, können sich schriftlich schriftlich oder persönlich bis spätestens 05. März 2023 beim Wahlamt der Stadt Straubing bewerben. Entsprechende Bewerbungsunterlagen können nachstehend heruntergeladen werden oder sind in gedruckter Form beim Wahlamt der Stadt Straubing, Rathaus, Theresienplatz 2, EG, Zi.Nr. 9, erhältlich.

Aus den eingehenden Bewerbungen schlägt der Stadtrat dem Amtsgericht die benötigten Schöffen vor. Die endgültige Entscheidung über die Berufung zum Schöffen wird durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Straubing getroffen.

Informationen zur Schöffenwahl erteilt die Stadt Straubing, Sachgebiet Wahlen (Tel. 09421/944-60230 bzw. -60238, E-Mail: wahlamt@straubing.de).

Bewerbungsformular Schöffenwahl 2024 bis 2028 | 45 KB

Jugendschöffenwahl

Die Stadt hat zudem für die Jahre 2024 bis 2028 zu Vorbereitungen der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern dem Amtsgericht für die Wahl der Jugendschöffen eine Vorschlagsliste vorzulegen. Die Vorgeschlagenen sollen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen interessieren, können sich schriftlich oder persönlich ebenfalls bis spätestens 05. März 2023 beim Amt für Soziale Dienste der Stadt Straubing bewerben. Entsprechende Bewerbungsunterlagen können nachstehend heruntergeladen werden oder sind in gedruckter Form beim Amt für Soziale Dienste, Am Platzl 31, erhältlich.

Aus den eingehenden Bewerbungen schlägt der Stadtrat dem Amtsgericht die benötigten Jugendschöffen vor. Die endgültige Entscheidung über die Berufung zum Jugendschöffen wird durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Straubing getroffen.

Informationen zur Jugendschöffenwahl erteilt die Stadt Straubing, Amt für Soziale Dienste (Tel. 09421/944-70414, E-Mail: jugendamt@straubing.de).

Informationsblatt Jugendschöffenwahl 2024 bis 2028 | 132 KB Bewerbungsformular Jugendschöffenwahl 2024 bis 2028 | 126 KB

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