Wohngeldreform zum 01.01.2023

Aktuelle Informationen

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum, die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können, geleistet.

Zum 01. Januar 2023 wurde das Wohngeld einer Reform unterzogen. Das neue "Wohngeld Plus" berücksichtigt nun auch einen Heizkostenzuschuss, der in Form eines Pauschalzuschlags der Wohngeldabrechnung hinzugerechnet wird.

Durch die reformbedingten Änderungen besteht derzeit allerdings ein sehr hohes Antragsaufkommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Dennoch ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens bitten wir Sie, die Anträge vollständig (inklusive erforderlicher Nachweise) einzureichen und von nicht zwingend erforderlichen Nachfragen abzusehen.

Weitere Informationen zur Wohngeldreform finden Sie auf nachfolgenden Webseiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

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